AGBs der Seifert Engineering Allgemeine Geschäftsbedingungen § 1 Allgemeines Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil jedes Vertrages mit der Seifert Engineering Inhaber Carsten Seifert (im Folgenden Seifert Engineering). Verkauf, Lieferung und Leistung erfolgt nur zu den nachfolgenden Bedingungen. Abweichungen von diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. § 2 Angebote, Vertragsabschluß Mit der Auftragserteilung an Seifert Engineering, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Dem Kunden wird nur in diesem Fall das Recht eingeräumt, von einem bestehenden Vertrag zwischen ihm und Seifert Engineering zurückzutreten. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Seifert Engineering eine Bestellung oder Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt oder der Auftraggeber ein Angebot unterzeichnet und schriftlich zurücksendet. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung und mit Beginn der Arbeit wird eine Abschlagszahlung von 25 Prozent der Auftragssumme berechnet. § 3 Folgeverträge Ansprüche auf den Abschluss von Folgeverträgen werden für Seifert Engineering aus diesem Vertrag nicht begründet. § 4 Rechte Dritter, Datensicherheit und Inhalte Der Kunde stellt Seifert Engineering von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Er ist verpflichtet, bezüglich der uns zur Verfügung gestellten Daten das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten und er muss über die Genehmigung für die Veröffentlichung und oder Veränderung dieser Daten verfügen. Der Kunde ist verpflichtet, von allen Daten, die er - gleichgültig in welcher Form - an uns sendet, Sicherheitskopien zu erstellen. Seifert Engineering haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der Daten. Eine Nutzung der Leistungen von Seifert Engineering für pornografische oder sonstige rechtlich unzulässige Inhalte ist dem Auftraggeber untersagt. Aufgrund der knappen Preiskalkulation ist es nicht möglich, dass wir eine eingehende Einzelprüfung für den Fall vornehmen, ob Ansprüche Dritter berechtigt bzw. unberechtigt sind. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland oder der USA verstoßen könnten. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, den nötigen Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten. § 5 Geheimhaltung, Datenschutz Die Seifert Engineering übergebenen Informationen gelten als nicht als vertraulich, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Soweit sich Seifert Engineering Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Seifert Engineering berechtigt, die Kundendaten dem Dritten offen zulegen, wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich ist. § 6 Leistungen, Haftung, Schadenersatz Unsere Dienstleistung ist die Erstellung und Testung der Webseiten des Kunden mit allen dazu notwendigen Tätigkeiten, die Vermittlung von Speicherplatz, die Annmeldung bei Suchmaschinen, ggf. das Übertragen der Seiten auf den entsprechenden Server, auf dem der Kunde über Speicherplatz verfügt sowie die Wartung der Internetseiten des Kunden. § 6.1 Erstellung und Testung von Webseiten Die Erstellung der Webseiten erfolgt durch Seifert Engineering nach den Wünschen des Kunden, die während des Vertragsverhältnisses jederzeit mit den entsprechenden Aufpreisen geändert werden können. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Erhalt der Zahlung und Übergabe der Seiten an den Kunden, übernehmen wir keine Garantie für Fehler, die durch Eingriffe des Kunden oder durch Einwirkung Dritter entstehen. Der Kunde hat sich bei Erhalt der Homepage (auf einem Datenträger) davon zu überzeugen, dass die von Seifert Engineering gefertigten Seiten unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren. Eine Verlängerung der Haftung von Seifert Engineering kann der Kunde nur durch einen Abschluss eines entsprechenden Wartungsvertrages erreichen. Seifert Engineering übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit der Daten und dafür, dass die Leistung einem von dem Kunden verfolgten bestimmten Zweck genügt. Seifert Engineering ist bemüht, den Auftrag des Kunden schnellstmöglich zu erfüllen. Eine Frist für die Fertigstellung gibt es jedoch nur, wenn diese zuvor schriftlich vereinbart worden ist. Somit haftet Seifert Engineering nicht für Verluste, die dem Kunden durch eine eventuelle Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrages entstehen. Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen hat Seifert Engineering eine Verzögerung der Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Seifert Engineering die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen nicht zu vertreten. Seifert Engineering ist daraufhin berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. § 6.2 Speicherplatz und Domainnamen Seifert Engineering garantiert nicht die Verfügbarkeit bestimmter Domainnamen und schließt eine Haftung für die zeitweise Nichterreichbarkeit der gehosteten Domain aus. § 6.3 Anmeldung bei Suchmaschinen Die Anmeldung bei Suchmaschinen erfolgt durch Seifert Engineering nach besten Möglichkeiten. Wir übernehmen jedoch keine Garantie für den Erfolg und Nutzen der Anmeldung. § 6.4 Übertragung der Daten auf den Server Seifert Engineering haftet, sofern beauftragt, dafür, dass die Daten des Kunden ordnungsgemäß auf den Server seiner Wahl übertragen werden. Davon muss sich der Kunde nach Abschluss des Auftrags überzeugen. Für alle Veränderungen, die anschließend durch den Kunden selbst oder durch Dritte entstehen, ist eine Haftung durch Seifert Engineering ausgeschlossen. Falls der Kunde bereits vor Vertragsbeginn über Speicherplatz und / oder einen Online-Zugang bei einem anderen Anbieter verfügt, ist er allein verpflichtet zu prüfen, ob die entsprechende Nutzung (z.B. für gewerbliche Aktivitäten) bei dem jeweiligen Anbieter rechtmäßig ist. Seifert Engineering ist nicht für eine unerlaubte Nutzung verantwortlich zu machen. § 6.5 Wartung von Internetseiten Wird vom Kunden ein Wartungsvertrag mit Seifert Engineering abgeschlossen, sind wir dafür verantwortlich, die Seiten des Kunden in den entsprechenden Zeiträumen zu kontrollieren und zu aktualisieren sowie gegebenenfalls Fehlfunktionen zu beseitigen. Der Kunde ist während der Vertragsdauer dafür verantwortlich, dass keine Änderungen durch Dritte an den im Wartungsvertrag aufgeführten Seiten vorgenommen werden. § 7 Abnahme/Vertragsrücktritt Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt der Auftraggeber die fertiggestellte Webseite nicht an, so gerät er in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzuges ist Seifert Engineering berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz kann Seifert Engineering 75% des, dem Auftrag zugrunde liegenden, Kaufpreises gegenüber dem Kunden einfordern. § 8 Vertragsdauer Vertragsdauer ist die durch den Kunden und Seifert Engineering vereinbarte Laufzeit des Vertrages. § 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Karlsruhe vereinbart. § 10 Sonstige Bestimmungen Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen ist hiermit widersprochen. § 11 Eigentumsvorbehalt/Nutzungsrechte An allen von dem Auftragnehmer gelieferten Waren und Dienstleistungen behält sich Seifert Engineering das Eigentumsrecht vor, bis der Auftraggeber sämtliche Forderungen geleistet hat. Seifert Engineering bleibt auch nach Leistung des Auftraggebers alleiniger Eigentümer der Rechte an erstellten Skripten und Programmen. § 11 Teilnichtigkeit Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt. Süderbrarup, den 02. Juli 2008 Seifert Engineering Inhaber Carsten Seifert Gartenstraße 2a 24392 Süderbrarup